Scheidungsanwalt Bamberg

Scheidung mit Ihren Scheidungsprofis in Bamberg: Wir führen Sie sicher durch die Trennung!

 

Wenn die Ehe in die Brüche geht, ist dies menschlich gesehen zunächst eine schwierige Zeit.

Wichtig ist es, dann durch kompetente Beratung festzustellen:

  • Welche Folgen haben Trennung und Scheidung für mich und meine Familie?
  • Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?
  • Bekomme ich Unterhalt und wie viel steht mir zu?
  • Wie oft kann ich meine Kinder sehen?
  • Wie läuft das mit unserem gemeinsamen Haus und sonstigem Vermögen?
  • Was kommt in Bezug auf die Rentenansprüche auf mich zu?

Ihre Scheidungsprofis und Fachanwälte für Familienrecht in Bamberg führen mit Ihnen eine Bestandsaufnahme durch. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende und individuelle Strategie für die Zeit der Trennung und bis zur Scheidung.

Das Trennungsjahr – Was muss man beachten?

Nach § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann die Ehe geschieden werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Eine Scheidung ist dabei im Regelfall nur möglich, wenn die Eheleute ein Jahr im familienrechtlichen Sinne getrennt gelebt haben, vgl. § 1565 Abs.2 BGB.

Gibt es Ausnahmen vom Trennungsjahr?

Ja. Eine Ehe kann in Ausnahmefällen vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde, vgl. § 1565 Abs.2 BGB. Eine solche Härtefallscheidung können wir als Ihr Scheidungsanwalt aus Bamberg für Sie zum Beispiel dann einreichen, wenn Sie von Ihrem Ehegatten körperlich misshandelt werden. Wir als Fachanwälte wissen, dass dies nur ausnahmsweise in Betracht kommt und beraten Sie dazu, ob eine solche schnelle Scheidung mit all Ihren Konsequenzen für Sie sinnvoll ist.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Wenn Sie geschieden werden wollen, brauchen Sie einen (aber keinen gemeinsamen!) Scheidungsanwalt, der den Antrag auf Scheidung für Sie beim zuständigen Familiengericht einreicht. Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Der Ehegatte, der den Antrag einreicht, kann das Verfahren steuern; er bestimmt etwa den Stichtag für den Zugewinn. In jedem Scheidungsverfahren muss ein Rechtsanwalt den Antrag stellen.

Warum Sie keinen gemeinsamen Scheidungsanwalt haben können

Wichtig ist uns folgendes: Einen gemeinsamen Rechtsanwalt in einem Scheidungsverfahren kann es – anders als oftmals behauptet – nicht geben. Wir sind als Rechtsanwälte immer Parteivertreter und den Interessen unseres Mandanten verpflichtet, nicht denen des Gegners. Möglich ist damit selbstverständlich dennoch eine einvernehmliche Scheidung mit Rechtsanwältin Corinna Hoffmann und Rechtsanwalt Christoph Brandt, ohne Einschaltung einer weiteren Kanzlei. Beraten und vertreten wird aber durch uns immer nur unser Mandant!

Wo stellt man den Scheidungsantrag?

Ausschließlich zuständig ist das Familiengericht, als Teil des Amtsgerichts. Welches Gericht für Sie örtlich zuständig ist, muss individuell ermittelt werden. Haben Sie Kinder, ist für die Scheidung das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder der Eheleute leben. Leben Sie und Ihre Kinder also im Landkreis Bamberg, ist das Amtsgericht Bamberg für Ihre Scheidung zuständig. Lebt Ihr Ehegatte mit den Kindern in Lichtenfels, so ist das dortige Amtsgericht zuständig. Gibt es keine gemeinsamen Kinder ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der letzte gemeinsame Wohnsitz befand, wenn einer der Eheleute dort noch lebt. Ist also ein Ehegatte nach der Trennung von Haßfurt nach Forchheim verzogen, ist das Familiengericht in Haßfurt zuständig.

Wie lange dauert es, sich scheiden zu lassen?

Ein Scheidungsverfahren, das nur die Scheidung der Ehe regeln soll, kann nach wenigen Wochen entschieden sein. Ist – wie im Regelfall – der Versorgungsausgleich durchzuführen, wird die Scheidung erst nach mehreren Monaten durchgeführt werden können. Denn zuerst müssen alle Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen.

Müssen weitere Scheidungsfolgen geregelt werden, wie z.B.

  • der Zugewinn (Ausgleich des Vermögenszuwachses während der Ehe)
  • nacheheliche Unterhaltsansprüche
  • Ansprüche bezüglich der Ehewohnung

kann das Verfahren auch bis zu mehreren Jahre dauern. Denn die Ehe kann nur geschieden werden, wenn alle im Scheidungsverbund eingebrachten Fragen entscheidungsreif sind.

Mit uns stehen Ihnen in dieser Zeit die Scheidungsprofis aus Bamberg zur Seite!

Schreiben Sie uns direkt!

Wir beraten Sie gerne und diskret bei allen Fragen zu Unterhalt und Kindesunterhalt. Jede Familie ist anders, deshalb hören wir Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die für Sie passenden Lösungen.

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Corinna Hoffmann Fachanwältin für Familienrecht
Christoph Brandt Fachanwalt für Familienrecht