Zugewinnausgleich und Vermögen
Welche Ansprüche haben Sie auf Zugewinnausgleich? Wie teilen wir unser Vermögen bei Trennung und Scheidung?
Eine Trennung von Ehegatten hat – neben der menschlichen Belastung und den Fragen bezüglich gemeinsamer Kinder – meist auch finanzielle Folgen.
Es muss geklärt werden:
- Muss Unterhalt bezahlt werden?
- Wie wird gemeinsames Vermögen aufgeteilt (z.B. das gemeinsame Haus)?
- Hat ein Partner Anspruch auf Zugewinnausgleich?
- Was passiert mit der Altersversorgung (Versorgungsausgleich)?
Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können ähnliche Fragen aufkommen. Insbesondere wenn die Partner größere Vermögenswerte, etwa Immobilien oder gemeinsame Unternehmen, während des Bestehens der Beziehung geschaffen haben.
Lesen Sie mehr zum Thema Zugewinnausgleich und Vermögensansprüchen bei Scheidung oder Trennung von unseren Scheidungsprofis in Bamberg:
Zugewinn, was ist das eigentlich?
Wer heiratet und keinen Ehevertrag schließt, lebt mit seinem Ehegatten in der sogenannten Zugewinngemeinschaft; diese stellt den gesetzlichen Güterstand dar.
Zugewinn ist der Betrag, um den das Anfangsvermögen eines Ehegatten dessen Endvermögen übersteigt. Übersteigt zum Beispiel der Zugewinn des Ehemannes den Zugewinn der Ehefrau, so steht die Hälfte des Überschusses der Ehefrau als Zugewinnausgleich zu.
Hier verbirgt sich viel Sprengkraft.
Insbesondere die Entwicklung der Immobilienpreise, gerade in boomenden Regionen wie Bamberg, Forchheim und Erlangen, führt hier oft dazu, dass die Immobilien verkauft werden müssen, um den Ausgleichsanspruch finanzieren zu können. Zudem: Der Wert von Immobilien muss im Streitfall durch Gutachten ermittelt werden.
Wenn Sie oder Ihr Ehegatte als Unternehmer mit eigenem Betrieb oder Freiberufler mit eigener Praxis (Steuerberater, Rechtsanwalt, niedergelassener Arzt) tätig sind, können ebenfalls hohe Ansprüche entstehen. Die Betriebe sollen Ihren und den Unterhalt Ihrer Familie sicherstellen, anderseits droht deren Verwertung wegen des Zugewinns! Auch hier gilt: Der Wert eines Unternehmens muss im Streitfall durch Gutachten ermittelt werden.
Wann macht ein Ehevertrag Sinn?
Tatsächlich kann es Sinn machen, Eheverträge abzuschließen. Aus unserer Sicht ist dies aber nicht für jede Ehe so. Oft sind auch die gesetzlichen Regelungen das, was beide Eheleute als fair betrachten. Insbesondere bei vorhandenem betrieblichen Vermögen und/oder Immobilienbesitz ist ein guter Ehevertrag sinnvoll. Ein solcher schafft Klarheit und Rechtssicherheit für die Ehegatten. Das mag unromantisch klingen – es ist aber vernünftig.
Was ist wichtig?
Wichtig ist bei der Erstellung von Eheverträgen die genaue Kenntnis der Rechtsprechung des BGH zur Kontrolle der Wirksamkeit eines Ehevertrags. Ansonsten droht das Worst-Case-Szenario: Eheleuten, die mit einem Ehevertrag Streit vermeiden wollten, streiten erbittert um die Wirksamkeit des Ehevertrags.
In unserer Kanzlei in Bamberg beraten Sie Rechtsanwältin Corinna Hoffmann und Rechtsanwalt Christoph Brandt umfassend zu:
– den Folgen der Eheschließung ohne Ehevertrag
– praktikablen und rechtssicher gestalteten Eheverträgen.
Wir erstellen für Sie in jedem Stadium einer Beziehung die passenden Verträge. Ob im Vorfeld der Eheschließung, bei bestehender Ehe oder im Zusammenhang mit einer Trennung als Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsvereinbarung. Wir arbeiten dabei mit Notaren zusammen, die die Verträge formgerecht beurkunden.
Scheidung: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
Das Familienheim gehört dann und nur dann beiden Eheleuten, wenn beide im Grundbuch eingetragen sind. Steht nur einer von beiden im Grundbuch, gehört ihm dieses allein.
Miteigentümer von Immobilien
Sind beide Eheleute Miteigentümer der Immobilie, haben sie in Bezug auf diese eine Miteigentümergemeinschaft. Bei dem gesetzlichen Güterstand überlagern häufig Ansprüche auf Zugewinn die Miteigentümergemeinschaft. Wir setzen das alles für Sie auseinander, bevorzugt ohne Streit und außergerichtlich im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung. Gelingt dies nicht, setzen wir Ihr Recht gerichtlich durch.
Versorgungsausgleich: Welches Anrecht auf Altersversorgung habe ich?
Der Versorgungsausgleich ist die einzige Scheidungsfolgensache, die das Gericht von Amts wegen, also automatisch durchführt. Hier teilt das Amtsgericht die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Altersversorgung jeweils zur Hälfte zwischen den Ehegatten. Das Gericht muss alle Anwartschaften der Ehegatten ermitteln, dazu muss der Fragebogen V10 an das Gericht übersandt werden.
Wichtig für Beamte
Insbesondere Beamte erwirtschaften sehr werthaltige Altersvorsorgeanwartschaften. Wir helfen Ihnen, diese durch Abschluss von Vereinbarungen zu erhalten. Wir helfen Ihnen, Nachteile beim Versorgungsausgleich zu vermeiden.
Betriebliche Altersversorgung
Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung ist immens, auch hier gibt es immer wieder Probleme, die nur durch fachkundige Beratung und Vertretung zu einem für Sie guten Ergebnis geführt werden können.
Brauche ich einen Anwalt für die Klärung von Zugewinnausgleich und Vermögensansprüchen?
Beim Zugewinn und sonstigen Vermögensauseinandersetzungen brauchen Sie dringend einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Nur so können Sie sicher sein, unabhängig und allein an Ihren Interessen orientiert, beraten und vertreten zu werden. In gerichtlichen Verfahren in Bezug auf die Vermögensauseinandersetzung herrscht Anwaltszwang, Sie brauchen hier also zwingend einen Rechtsanwalt.
Versorgungsausgleich
Auch beim Versorgungsausgleich sollten Sie sich von uns beraten lassen: In der Praxis wird von einigen Gerichten der Versorgungsausgleich schematisch durchgeführt und das Ergebnis der Auskünfte in ein Berechnungsprogramm eingegeben. Das führt häufig zu richtigen Ergebnissen. Aber: Es gibt auch Fälle, in denen alle Voraussetzungen für den (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs gegeben sind, vom Gericht ein solcher aber dennoch nicht durchgeführt wird. Hier benötigt es ein entsprechendes Tätigwerden Ihres Rechtsanwaltes, um Ihnen eine möglichst hohe Rente zu erhalten.
Schreiben Sie uns direkt!
Wir beraten Sie gerne und diskret bei allen Fragen zu Zugewinnausgleich und Vermögensansprüche bei Scheidung und Trennung. Jede Familie ist anders, deshalb hören wir Ihnen zu und entwickeln mit Ihnen gemeinsam die für Sie passenden Lösungen.
Fachanwältin für
Familienrecht
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