Veränderung der Rollenbilder 

Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass sich in den letzten Jahren das Elternbild  grundlegend verändert hat:

War es bis Anfang der 2000er-Jahre die Regel, dass Erziehungsarbeit hauptsächlich von den Müttern geleistet wurde, hat sich dies deutlich verändert. In vielen Familien ist es – nicht zuletzt wegen der Reformen in Bezug auf die Elternzeit – üblich, dass die  Betreuung der Kinder von beiden Elternteilen geleistet wird.

Gesetzliche Regelungen nicht verändert

Das aktuell geltende Familienrecht ist aber in seinen Strukturen seit den späten 1990er-Jahren unverändert. MIt gravierenden Folgen: Das Unterhaltsrecht geht vom Residenzmodell als Leitmodell aus. Ein Eltenteil betreut, der andere hat Umgang und zahlt den Kindesunterhalt. Dabei  ist es für die Höhe des zu zahlenden Unterhalts fast gleichgültig, wie viel Umgang  der Eltenteil hat, bei dem die Kinder nicht überwiegend leben. Halten sich die KInder beispielsweise zu 40 % bei diesem Elternteil auf, muss er an den Elternteil, bei dem die Kinder zu 60 % leben, den vollen Unterhalt bezahlen. Allenfalls kommt eine Herabstufung um eine oder zwei Einkommnsgruppen der Düsseldorfer Tabelle in Betracht, das sind 20 – 40 Euro je Kind. Nur wenn die Kinder im Wechselmodell, also etwa 50/50 von beiden Elternteilen betreut werden, ändert sich das grundlegend. Aus diesem Grund wird auch bei Gericht oft erbittert darum gestritten, ob das Kind in etwa gleich viel Zeit bei dem anderen Elternteil verbringen kann, denn dadurch geht ein sicherer Unterhaltsanspruch verloren. Andererseits können manche eine Rollenverteilung von 40/60 aus finanziellen Gründen nicht mehr stemmen und reduzieren ihren Kontakt mit den Kindern oder wollen einen Wechsel des Betreuungsmodells erzwingen. Dadurch entsteht für die Familien ein hohes Konfliktpotential.

Reformbedarf

Der Gesetzgeber muss hier endlich handeln, das Familienrecht muss an das 21.Jahrhundert angepasst werden.